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Tips zum Auswandern

Haus bauen

Im 2018 haben wir uns entschieden nach einem schönen Stück Land ausschau zu halten. Dabei war uns wichtig, ein Standort zu finden, der nicht zu nahe am Meer liegt, eigene Privatsphäre hat und max. 10 min zur Stadt und Meer entfernt liegt. Das Endziel ist das Haus in der zweiten Hälfte 2023 beziehen zu können.

Im 2018 und 2019 haben wir sehr viele verfügbare Landteile besichtigt. Erst Mitte 2020 fanden wir ein geeignetes Stück Land und konnten anschliessend noch einen wichtigen Landteil eines Nachbars dazu kaufen. Es dauerte dann bis Mitte 2021 bis alle Formalitäten abgeschlossen waren und wir die Lizens zum bauen erhalten haben. Im November 2021 fand der erste Spatenstich statt.


Nachfolgend einige Bemerkungen zu einzelnen Themen:

Land:
Planen sie genügend Zeit ein, um ein passendes Stück Land zu finden. Wir haben dafür ca. 2 Jahre benötigt.
Wenn Sie das Land über einen Vermittler kaufen kommen ca. 10% Administrative gebühren dazu. Je nach Gemeinde sind die Grundstücke noch nicht in einem elektronischen Grundbuch erfasst. Alle Nachbarn müssen vor Ort kommen um die genaue Grenze zu besprechen und diese anschliessend via GPS-Koordinaten im Grundbuch eintragen zu lassen. (benötigt ca. 3 Monate Zeit). Ebenso wird geprüft, ob für das Grundstück noch Steuerschulden offen sind.
Es bestehen unterschiedliche Bauvorschriften (Stadt oder Land). So können Sie in der Stadt beinahe bis zur Grundstückgrenze bauen, ausserhalb der Stadt benötigt es in unserem Fall 15 Meter Abstand. Dementsprechend sind sie rasch bei einigen Tausend M2 benötigtem Land.

Planung: Sie benötigen in jedem Fall einen Architekten vor Ort, der die Abläufe und Regeln sehr gut kennt. Wir haben die Planung mit der Architektin zusammen duchgeführt. Eine zeitliche Planung ist in Griechenland nicht möglich. Eine finanzielle Planung ist ebenfalls nur grob möglich. Es gibt zuviele unbekannte Einflussgrössen. Es benötigt ein 100%iges Vertrauen zum Architekten.

Lizenz: Wenn die Planung abgeschlossen ist, muss der Architekt eine Baulizenz beantragen. In unserem Fall hatte ein "Stempeln" von Athen gefehlt (Bestätigung, dass das Grundstück kein Wald ist). Das zuständige Amt war zu dieser Zeit überlastet und stark im Verzug. Die Lizenz benötigte in unserem Fall fast 6 Monate.

Bau: Das bauen klappt in der Regel sehr gut, auch wenn es viel mehr Zeit beansprucht, als wir dies in unserer Heimat gewöhnt sind.
Wasseranschluss: wurde bei uns mittels ca. 2 Km langem Wasserschlauch, der entlang der Zufahrtsstrasse verläuft umgesetzt. Das Wasser wird in grossen schwarzen 10'000 Liter Fässer gesammelt und mittels Pumpe zum Haus geführt.
Abwasser: Ausserhalb von Städten und Dörfern gibt es kein Abwasseranschluss. Das Abwasser wird in den Boden geleitet und zersetzt sich auf natürliche Weise. Dies ist auch der Grund, wieso im WC auf keinen Fal WC-Papier gelangen darf. Bedarf ein umdenken von uns Schweizern :-) Das WC-Papier muss in einem Abfallbehälter gesammelt, und im Kehricht entosrgt werden.
Strom: Wurde bei uns mittels Stromleitung über dem Boden bis zur Grundstückgrenze umgesetzt. Von der Grundstück-Grenze aus, mittels Kabel auf oder im Boden.


Sprache: Es ist eine Grundvoraussetzung die Sprache minimal zu verstehen und zu sprechen. Ich war zwei Jahre im Sprachkurs und konnte A1 abschliessen. Mit nur Deutsch und Englisch wird es sehr schwierig und eine Integration doch sehr langwierig.


Umzugsgut (z.B. Fahrzeuge): Um Umzugsgut Steuer- und Zollfrei nach Griechenland zu überführen müssen Sie beim zuständigen Griechischen Konsulat (in unserem Fall war es Genf) ein Zertifikat beantragen. Für diesen Antrag benötigen Sie jedoch eine Flut an Dokumente.

Folgende Dokumente müssen Sie vorlegen

• Ausreisebescheinigung (endgültig) von Ihrer Gemeinde für alle Mitglieder Ihrer Familie

• Reisepass/Personalausweis (bei mehreren Staatsangehörigkeiten – alle). Für Nicht-Schweizer Bürger: Daueraufenthaltskarte(n).

• Familienzertifikat • Steuererklärungen der letzten zwei Jahre.

• Mietvertrag für Ihr Haus/Ihre Wohnung oder Kaufvertrag. Falls Sie Miete bezogen haben, Zahlungsbelege der letzten zwei (2) Jahre.

• Nachweis einer lukrativen Tätigkeit. o Falls Sie in den letzten zwei (2) Jahren beschäftigt waren, eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. o Wenn Sie selbst angestellt waren: Unternehmensstatus – aus dem Handelsregister, Steuerbescheinigung des Unternehmens. o Wenn Sie Rentner sind, einen Zahlungsnachweis Ihrer Pensionskasse für die letzten zwei (2) Jahre.

• Einkommensteuererklärungen der letzten zwei Jahre

• Stromrechnungen (z. B. Telefon, Gas, Strom, Kabel) oder die letzten zwei (2) Jahre

• Liste der Haushaltsgegenstände (falls Sie planen, welche zu übertragen)

• Gebuchter/bestätigter Flugplan

• Wenn Sie planen, ein Fahrzeug mitzubringen, müssen Sie uns außerdem Ihren/Ihre Führerschein(e), einen Eigentumsnachweis, die Verkehrserlaubnis des Fahrzeugs und einen Versicherungsnachweis zusenden. Jedes der oben genannten Dokumente muss mindestens sechs (6) Monate vor Ihrer offiziellen Beantragung des Zertifikats beim Konsulat ausgestellt worden sein.

• Bestätigungsschreiben des Frachtspeditionsunternehmens (falls Sie vorhaben, eines zu verwenden)

• Antragsformular für die Ausstellung des Zertifikats (siehe beigefügtes Dokument) • Bei Kindern: Nachweis der Schulbildung • Ihre Sozialversicherungsdaten

AFM (Steuernummer)

Als Erstes benötigen sie in Griechenland eine Steuernummer (AFM). Sie können diese, wenn sie ein Stück Land kaufen (oder in Griechenland arbeiten) beantragen. Sie müssen dafür zur Steuerverwaltung (EFORIA).

Auto kaufen

Auto in Griechenland kaufen: Wir haben ein neues Auto in Griechenland gekauft (Wartezeit ca. 17 Monate). Sie können es bestellen, müssen ca. 2000 Euro anzahlen. Sie benötigen jedoch eine Aufenthaltsbewilligung dazu.

Aufenthaltsbewilligung

Wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen, erhalten sie bei der lokalen Fremdenpolizei eine Aufenthaltsbewilligung (nicht Arbeitsbewilligung). Sie müssen dazu folgende Voraussetzungen erfüllen:

- Steuerauszug vom Grundstück (erhält man vom Buchhalter)
- ID/Pass
- Bestätigung einer Krankenkasse die auch in Griechenland gültig ist (CH Grundversicherung ist genügend). Wir haben eine Bestätigung der Grundversicherung in der Schweiz in Englisch erhalten und diese in Griechenland übersetzten lassen, sowie die Versicherungskarte kopiert.
- Eine Bestätigung, dass sie in Griechenland ein Bankkonto besitzen mit mindestens 3500 Euro Vermögen.
- 3 Passfotos

Krankenkasse

Wenn Sie sich in der Schweiz abmelden und nach Griechenland auswandern, können sie die Grundversicherung in der Schweiz nicht weiter laufen lassen. Entweder schliessen sie in der Schweiz eine spezielle Auslandkrankenkasse ab oder schliessen in Griechenland eine private Krankenkasse ab.

Wir haben uns für eine freiwillioge Krankenpflegeversicherung und eine Spitalkostenversicherung in der Schweiz entschieden. Wir können eine Behandlung wahlweise in Griechenland oder der Schweiz durchführen lassen.

Die ganze Thematik kann jedoch sehr komplex werden. Je nach Zeitpunkt und ob man in Griechenland noch arbeiten möchte oder nicht, gibt es unterschiedliche Lösungen oder Vorgaben. Nachfolgend versuche ich die Varianten kurz aufzuzeigen.

Im Pensionsalter?
AHV Bezug
IV Bezug
BV Rente Bezug
BV Kapitalbezug
Arbeiten in GR Lösung Bemerkungen
Nein Ja Griechische Krankenversicherung Behandlungen in GR
Notfälle auch in CH
  Nein Griechische Krankenversicherung
oder
Internationale Krankenversicherung CH
Behandlungen in GR
Notfälle auch in CH
Ja Nein EU/EFTA Krankenversicherung in der CH ist Pficht (auch für Familienangehörige) Behandlungen wählbar in GR oder CH
  Ja Griechische Krankenversicherung Behandlungen in GR
Notfälle auch in CH

AHV

Wenn Sie sich in der Schweiz abmelden und in ein EU Land auswandern, können sie NICHT mehr freiwillig AHV zahlen um ggf. Beitragslücken zu vermeiden. Bei mir werden die letzten 5 Jahre fehlen. Ich habe dafür eine Vorausberechnung erstellen lassen. Je nach Situation (Jugendjahre, Pflege der Kinder, Scheidung, etc.) erfolgt die Kürzung. In meinem Fall beträgt die Kürzung ca. 5%.

Pensionskasse

Pensionskasse: Dies ist einer der wichtigsten Punkte, die beim auswandern nach Griechenland gut analysiert werden muss. Es gibt sicher keine allgemeingültige Regel und muss von Fall zu Fall betrachtet werden.
Wichtig: Wenn man die Papiere nach Griechenland wechselt und im Anschluss die Pensionskasse bezieht, bezahlt man in der Schweiz nur eine Quellensteuer des Kanton der Pensionkasse (z.B. Zug ca. 5 %).
Was man in Griechenland noch versteuern muss, muss abgeklärt werden.

Bankkonto in GR

Sie benötigen in jedem Fall ein Bankkonto in Griechenland. Für eine Eröffnung benötigen sie folgende Unterlagen:
- Wohnsitz in GR
- Auszug Steuerverwaltung
- AFM Nummer
- ID/Pass

Steuern in GR

In Griechenland wechseln die Steuer-Regeln immer wieder. Informieren sie sich daher beim lokalen Steuerbüro in GR.

Was wir bis jetzt wissen (gilt für Lefkada - Stand 2022):

- Wir zahlen eine Vermögenssteuer für das Haus pro m2 Fläche (ca. 500 Euro im Jahr)
- Es gibt keine Vermögenssteuer für Bankkonti, Fahrzeuge etc.
- Bezüge von meinem Bankkonto in der Schweiz (mit meinem Pensionskassenvermögen) sind steuerfrei
- In GR werden nur die Löhne versteuert
- AHV oder Pensionskassenbezüge aus der Schweiz werden jedoch mit ca. 9% bis 44% versteuert

Griechenland bietet ab 2021 die Möglichkeit für Rentner eine Flat-Rate von 7% für alle Einnahmen zu erhalten. Dies muss in Athen beantragt werden und bedingt einige strenge Vorgaben. Die Flat-Rate wäre für max. 15 Jahre gültig.